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Der Humorist / M.S. / 12-2005
Pflicht und Untat
Irving, Österreich und die „Wiederbetätigungs“-Falle
„Religionslehrer sollten (...) andere Prioritäten setzen als Mauthausen-Besuche
zu organisieren und unserer Schuljugend Einrichtungen zeigen zu lassen, die nachweislich erst nach dem Zweiten Weltkrieg für touristische Zwecke errichtet wurden.“
(der ehemalige Präsident der Finanzlandesdirektion Kärnten, Siegfried Lorber, im November 2005)
Rathausfassade in Feldkirch, Vorarlberg, 2005
Jetzt haben sie den Revisionisten und Holocaustleugner David Irving in Wien zu
drei Jahren Haft verurteilt, wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz, auch als
Wiederbetätigungsgesetz bekannt, daß jedwede Verherrlichung des Faschismus, Leugnung des Holocaust, revisionistische Betätigung und auch die öffentliche
Verbreitung nationalsozialstischer Gedanken unter Strafe stellt. Der Wiener Blätterwald debattiert nun, ob dieses Gesetz noch zeitgemäß ist. (Vielleicht diskutieren wir an
dieser Stelle bald einmal darüber, ob der Wiener Blätterwald noch zeitgemäß ist?)
Manche meinen, man solle diesen pathologischen Spinner doch reden lassen, die
Meinungsfreiheit nicht wegen eines solchen Großmauls einschränken. Natürlich stellt sich solchen leichtfertigen Gesellen ein großer Chor entgegen, der die Konsenslinie
singt. Man spürt geradezu, wie froh man - vor allem im konservativen Österreich - war, Irving bald verurteilt zu haben und weltweit als das geläuterte Friedensreich
dazustehen als das man sich ein liebes langes Gedankenjahr lang hochgefeiert hat. Schon da entfuhr so manchem Bundesrat (Causa Kampl+Gudenus) rückseitig, was
gradraus nicht straffrei zu kommunizieren ist.
Sogar der „Standard“, sonst meist regierungskritisch und gleichzeitig Zentralorgan
politischer Correctness im Dauerabo, fiel auf den Anstands-Reflex herein und Paul
Lendvai und Hans Rauscher kommentierten sich abwechselnd um ihre journalistischen Krägen, als sie versuchten das besonders gefährliche in der Blödheit des Herrn Irving
herauszuarbeiten, bei gleichzeitiger Hymnisierung der Meinungsfreiheit. Grundtenor: wenn man diese Leute gewähren läßt, wäre die Meinungsfreiheit ohnehin bald futsch.
Irvings Taten seien kein Meinungsdelikt sondern Wiederbetätigung. Daher gehört Irving u.a. an die Kette gelegt. Was für eine Genugtuung. Was für ein Alibi. Was für eine
Selbsttäuschung. Und morgen kommt der Weihnachtsmann. Die Standard-Kolumnisten sind damit der legislativen Maskierung von Gesinnungsjustiz aufgesessen.
Man kann als kritischer Zeitgenosse, der über den österreichischen Suppentopf
hinausschaut, nur die umgehende Freilassung Irvings und die Abschaffung des Wiederbetätigungsgesetzes fordern. Ersteres zwar mit großem Ekel, beides jedoch aus dringlicher Notwendigkeit.
Schlimm genug, daß es in Österreich offenbar immernoch nötig ist, ein
„Wieder-Betätigungs“-Gesetz aufrecht zu erhalten, weil man Angst hat, daß sich auffallend viele Landsleute wieder „betätigen“ könnten. Und wieso eigentlich wieder?
Immernoch! In welchem Untersuchsungsgefängniss sitzen denn die Bürschchen von der Wiener Burschenschaft, die Irving eingeladen haben? Schließlich sind das die
Oberfinanzdirektoren von morgen. Wer ist denn Irving...?! Lassen wir ihn doch reden und sehen dann ins Publikum, wer ihm alles applaudiert oder zustimmend nickt.
Weg mit dem Wiederbetätigungsgesetz, oder gibt es da Bedenken? Hat man Angst,
daß doch „in Österreich aus jedem zweiten Schrank ein Nazi“ steigt, wie die Wahington Post letztens behauptete. Man hatte schlecht recherchiert, denn die Nazis
sitzen hier durchaus sichtbar im Bundesrat oder in der Kärntner Landesfinanzdirektion.
Lassen wir die Irvings reden, die Sympathisanten und Mitläufer, die Altnazis und die
Neos, damit das konservative, von der eigenen Pracht verblendete, konservative Österreich endlich sieht, was für ein moralisch versifftes Land sie hier so wohlhabend
von der letzten in die nächste Katastrophe verwaltet. Damit man nicht mehr herumlaviern (von lat. lavare, verwaschen) kann, von wegen, es sei alles nicht so
schlimm, wir haben ja eine starke Demokratie. Aber auch starke Demokraten? Wenn ja, dann bräuchte es ein Gesetz nicht, daß jederzeit als Präzedenz für weitere
Betätigungsverbote in alle Richtungen dienen könnte, ganz nach dem Gleichheitsgrundsatz, ein Verbot für jeden freien Kopf, den dummen wie den klugen.
Die Gutmenschen argumentieren, daß das “Wiederbetätigungsgesetz” nicht um der
Einschränkung der Meinungsfreiheit willen angewendet wird, sondern um die Wiedererstehung einer Akzeptanz und von Strukturen, die zu einer erneuten
nationalsozialistischen Diktatur führen könnten, unerbindet. Mit der gleichen Begründung, der “Verherrlichung” diktatorischer Symbole, wird man übrigens in
Ungarn bei Tragen des Sowjetsterns verurteilt, woran man sieht, daß die Zielgruppe staatlicher Gesinnungsjustiz auswechselbar ist und lediglich einer grundsätzlichen
Akzeptanz im Volke für solcherart Maßnahmen bedarf. Diese Akzeptanz wird natürlich durch die Kommentare der “Standard”-Journalisten auch in Kreisen erhöht, denen
eigentlich ein natürliches Mißtrauen gegenüber staatlicher Autorität inne wohnen müsste, vor allem auch der Autorität dieses Staates. Natürlich wäre auch das
Wiedererstehen des menschenverachtenden Systems des Stalinismus und seiner Spielarten zu unterbinden, - aber wo ist die Grenze? Irgendwann verbietet ein rechter
Politiker in Ungarn vielleicht die Schriften von Karl Marx? Wegen der Gefahr einer Wieder- oder Neubetätigung, die von diesen ausgehen könnte. Was schreibt Der Standard dann?
Was nutzt zudem ein solches Gesetz in einem Land, daß Polizisten wegen der
fahrlässigen Tötung im Amt an einem Asylanten zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt? 7 Monate Keinehaft für das Töten eines Menschen! Aber das ist ja keine
Wieder- sondern Erstbetätigung gewesen. Und Pflichterfüllung! Am Tag nach der Urteilsverkündung hielt Greenpeace eine Pressekonferenz ab, weil ein Viedo aus dem
Schönbrunner Tiergarten aufgetaucht war, daß zeigt, wie Wärter einen kleinen Elefanten unsanft zu Boden reißen. Warum hat ein Elefant eine Lobby in diesem Land,
ein Neger aber nicht? Warum überlebt ein Elefant, der am Boden für eine Amtshandlung fixiert werden soll, ein Mensch aber stirbt? 7 Monate auf Bewährung für
den Tod eines Menschen. So gesehen sollte man Irving eher 2 Sozialstunden aufbrummen, und wenn er die gut absolviert, die Verdienstmedaille am Bande, weil er
wahrscheinlich noch niemanden umgebracht hat...
Nein, braves Österreich, so leicht entkommst Du nicht Deinem Ruf. Vielleicht wäre ein
Untätigkeitsgesetz nützlicher als ein Betätigungsgesetz. Eine Regierung, die 1945 als Jahr der Besatzung, nicht der Befreiung beging, ist das nicht auch eine Art
stillschweigende Duldung revisionistischer Träume?
Großbritannien ist zwar Europa, aber Irving ist es nicht. Das wäre doch eine
Genugtuung für die alte k.u.k.-Visaadministration, die wegen zigtausend illegal erteilter Visa in Osteuropa sich im Moment schlimme Dinge, gar Ermittlungen, gefallen
lassen muß. Man könnte hier sogar einmal wieder den Stempel „unerwünscht!“ benützen und den Mann schön durch die Welt hetzen, als Staatenlosen, so wie es
Millionen der von ihm Verhöhnten ergangen war, denen die noch fliehen konnten. Stattdessen läßt man ihn im Grazer Untersuchungsgefängnis seine Bücher signieren,
die daselbst in der Gefängnisbibliothek auszuleihen sind...
M.S.
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